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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Allgemeines

1.1. Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen und denen des Käufers, gelten ausschließlich unsere Vertragsbedingungen, selbst wenn der Käufer vorsieht, dass alleine seine Vertragsbedingungen Anwendung finden.

1.2. Alle Bestellungen des Käufers, alle mündlichen oder schriftlichen von dem Verkäufer übernommenen Verpflichtungen sind für den Verkäufer erst nach seiner schriftlichen Annahme mittels Absendung einer Auftragsbestätigung, die hiernach aufgeführten allgemeinen und besonderen Bedingungen entspricht, verbindlich.

Artikel 2. Die Gültigkeit der Angebote

Vorbehaltlich einer ausdrücklich anderslautenden Vereinbarung sind die im Angebot vermerkten Preise während einer Frist von sechs Wochen und unter Vorbehalt der Anwendung von Art. 5.1. Abs. 2, gültig.

Artikel 3: Der Verzicht auf die Anwendung der allgemeinen Bedingungen

Wird eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen von uns nicht angewandt oder eine besondere ausdrückliche Ausnahme zu einer oder mehreren Bestimmungen nicht vorgesehen, kann der Käufer daraus nicht den Verzicht auf eine Anwendung unserer Geschäftsbedingungen schließen.

Artikel 4: Der Preis

4.1. Anderslautende Vereinbarungen ausgenommen, gelten unsere Preise zuzüglich Montage und Transport mittels Firmen-LKW. Transportkosten für Lieferungen per Post, Kurierdienst oder andere Lieferungen durch Dritte erhöhen den Preis und werden in den besonderen Bedingungen vermerkt. Jede Erhöhung der bestehenden Steuern, so Mehrwertsteuer und Zollgebühren, alle neuen Steuern, jede Schwankung der Wechselkurse, die das Geschäft betreffen, gehen zu Lasten des Käufers, selbst wenn vereinbart wurde, dass der Preis inklusive Mehrwertsteuer ist. Kosten für Übernachtungen, besonderes Transportmaterial sowie Fahrtkosten werden in den besonderen Bedingungen vorgesehen und gesondert abgerechnet.

4.2. Der Verkäufer ist berechtigt Anzahlungsrechnungen zu erstellen, insbesondere nach jeder Teillieferung. Die Höhe der Anzahlungsrechnung wird in den besonderen Bedingungen vermerkt.

4.3. Unter Vorbehalt der Anwendung von Artikel 4.5. sind unsere Rechnungen bei Auslieferung der Ware oder zu dem vereinbarten Fälligkeitstag, und spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Skonto bar zahlbar. Skonto wird gewährt für die Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Höhe des Skontos wird in den besonderen Bedingungen vermerkt. Maßgeblich für den Zahlungseingang ist das Datum der vorbehaltslosen Gutschrift auf unserem Bankkonto.

4.4. Die Käufer verpflichten sich, eine Rechnung binnen acht Tage ab Rechnungsdatum per Einschreiben, Telekopie oder E-Mail zu rügen.

Eine Beschwerde, die uns nach Ablauf der Frist oder auf anderem Wege zugestellt wird, wird nicht berücksichtigt.

4.5. Wird die Zahlungsfrist überschritten, können wir, unbeschadet weitergehender Rechte, mit dem Tage des Eintritts der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 8 % verlangen, ohne dass es vorerst einer Mahnung bedarf.

4.6. Reichen die von dem Käufer geleisteten Zahlungen nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so wird die jeweils älteste Schuld getilgt. Zahlungen werden erst auf die Zinsen, dann auf die entstandenen Kosten und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

4.7. Bei Nichtzahlung, auch teilweise, am Fälligkeitsdatum können wir ungeschadet von Artikel 4.4. die Zahlung von 25 € pro Mahnung sowie sämtliche andere Eintreibungskosten verlangen.

4.8. Ungeachtet von Artikel 4.4. werden im Falle der Nichtzahlung einer Rechnung bei Fälligkeit sämtliche andere Rechnungen sofort fällig.

4.9. Tritt zwischen Geschäftsabschluss und Lieferung eine wesentliche Schwankung der Kostenfaktoren, wie z.B. Lohn, Vormaterial oder Fracht ein, werden die Parteien den Vertrag neu verhandeln.

4.10. Die Preise sind vertraulich und dürfen Dritten nicht mitgeteilt werden.

Artikel 5: Die Lieferung und Montage

5.1. Die Liefer- und Montagefristen sind unverbindlich. Ein mögliches Überschreiten der Fristen gibt dem Käufer weder einen Anspruch auf Schadenersatz, gleich welcher Art, noch das Recht, die Annahme der verspäteten Lieferung/Montage zu verweigern, noch den Vertrag zu Lasten des Verkäufers aufzulösen.

5.2. Der Lauf der Lieferungs- Montagefrist wird auf jeden Fall bei Eintreten eines von unserem Willen unabhängigen Ereignis, das die Erfüllung unserer Verpflichtungen verhindert, unterbrochen. Es gelten als solche, selbst wenn sie den von dem allgemeinen Recht vorgeschriebenen Bedingungen nicht entsprechen, Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Lock-out,…), Krieg, Aufstand, Brand, Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen, Maschinenausfälle, Betriebsunfälle, die wir oder unsere Lieferanten erleiden. Dauert das Ereignis länger

als sechs Monate, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mittels Einschreiben und unter Einhaltung einer Frist von acht Tagen, zu kündigen. Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Montageverspätungen aufgrund von Witterungsverhältnissen sind vom Kunden anzunehmen ohne Entschädigungsanspruch.

5.3. Der Käufer kann Teillieferungen nicht verweigern.

5.4. Der Käufer wird mindestens 24 Stunden vor der Lieferung per Telefon, Telekopie oder E-Mail von dem Zeitpunkt der Lieferung benachrichtigt. Sollte der Käufer die Ware innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen nicht in Empfang genommen haben, hat der Verkäufer das Recht:

  • die Zwangsausführung des Vertrages zu verlangen und die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einem Dritten zu lagern;
  • den Vertrag von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung aufzulösen unbeschadet der gerichtlichen Geltendmachung des erlittenen Schadens, welcher nicht niedriger als 20% des Verkaufspreises sein kann. Die Entschädigung beruht auf der Eigenschaft unserer Ware,

die einen Weiterverkauf oder eine Wiederverwendung ausschließt.

5.5. Die Lieferungen werden unseren Verfügbarkeiten entsprechend vorgenommen.

Artikel 6: Der Transport

Der Transport der Ware wird durch den Verkäufer auf dessen Risiko vorgenommen, mit Ausnahme von Lieferungen per Post, Kurierdienst oder andere Lieferungen durch Dritte. Der Verkäufer haftet hier nur bis zur Abgabe der Ware an den Dritten.

Artikel 7: Die Verpackung

Die eventuelle Verpackung der Ware erfolgt auf Anfrage und ist kostenpflichtig.

Artikel 8: Die Annahme

8.1. Offensichtliche Mängel müssen von dem Käufer innerhalb einer Frist von acht Tagen ab Lieferung, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von acht Tagen ab ihrem Auftreten per Einschreiben, Telekopie oder E-Mail gerügt werden. Der Käufer verpflichtet sich uns den Mangel und seinen Umfang genauestens zu beschreiben und uns zu bitten, die gelieferte Ware zu überprüfen. In Ermangelung einer Mangelrüge unter vorangehenden Bedingungen, gilt die Ware als vorbehaltslos angenommen.

8.2. Bei berechtigter Beanstandung behalten wir uns das Recht vor, innerhalb der besten Frist, das defekte Material zu ersetzen oder zu reparieren. Jeder Schadenersatz, der dazu dient, gleich welchen Schaden, sei er direkt oder indirekt, vorhersehbar oder unvorhersehbar, materiell oder immateriell, vertraglich oder deliktisch auszugleichen, an Personen oder Sachen, ist ausgeschlossen. Der Käufer ist berechtigt, 10 % des Rechnungsbetrages in Abwartung der Fertigstellung der Arbeiten einzubehalten.

8.3. Der Verkäufer garantiert die Funktionstüchtigkeit des Materials gemäß entsprechender besonderer Bedingungen. Unsachgemäße oder nicht korrekte Behandlungen, Lagerung, Verwendung, Beförderung, usw. sowie Irrtümer seitens des Verbrauchers, mangelhafte Unterhaltung oder Intervention von Dritten auf das verkaufte Material sind von der Garantie ausgenommen.

8.4. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, haftet der Verkäufer ausschließlich für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

8.5. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die Schaden an Personen oder Sachen verursacht, haftet der Verkäufer im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung. Auf alle Fälle ist die Ersatzpflicht auf die Deckungssumme dieses Vertrages begrenzt. Der Verkäufer gewährt dem Käufer auf Anfrage den Einblick in die Police.

Artikel 9: Der Übergang des Eigentums und des Risikos

9.1. Das Eigentum der verkauften Ware und des Zubehörs geht erst nach vollständiger Erfüllung der Forderungen des Geschäftes, so auch Zinsen und Kosten, auf den Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich bis zu diesem Zeitpunkt in keiner Weise über die Ware zu verfügen und keine wertmindernden Veränderungen vorzunehmen. Der Käufer ist verpflichtet die Vorbehaltsware für den Verkäufer zu verwahren und pfleglich zu behandeln. Im Falle einer Pfändung oder Zahlungsaufforderung durch einen Dritten, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten über den in den vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgesehenen Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.

9.2. Mit der Lieferung entsprechend Artikel 5 gehen alle Risiken auf den Käufer über.

9.3. Es ist dem Käufer nicht gestattet vor vollständiger Begleichung des Gesamtpreises, die Ware an Dritte abzutreten, sie zu veräußern oder als Sicherheit zu überlassen oder in sonst einer Weise über sie zu verfügen.

9.4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor bei Konkurs/Vergleich/Liquidation die Vorbehaltsware zurückzufordern. Der Antrag erfolgt vor Abschluss des Forderungsüberprüfungsprotokolls.

Artikel 10: Die Auflösung des Vertrages

10.1. Bei der Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit des Käufers, so z.B. bei Pfändungen, Schulden gegenüber dem Sozial-, Steuer- und Finanzamt, Kündigung von Bankkrediten des Käufers, behält der Verkäufer sich die Möglichkeit vor, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung aufzulösen. Das Recht auf zusätzlichen Schadenersatz bleibt davon unberührt.

10.2. Der Konkurs, der Vergleich oder jedes andere Verfahren der gezwungenen oder freiwilligen Auflösung des Unternehmens des Käufers setzt dem Vertrag von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung ein Ende. Der Verkäufer hat die Wahl zwischen Weiterführung des ursprünglichen Vertrages oder Schadenersatz.

10.3. Bei Nichtzahlung nach Fälligkeit hat der Verkäufer das Recht den Vertrag ohne Inverzugsetzung und von Rechts wegen aufzulösen, unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche.

Artikel 11: Besondere Bestimmungen

11.1. Bei Nichterfüllung der Vertragspflichten oder angenommener Minderung der Kreditwürdigkeit des Käufers ist der Verkäufer, unbeschadet von Artikel 4.7. berechtigt, alle Sicherheitsrechte geltend zu machen und die noch ausstehenden Lieferungen von zusätzlichen Sicherheiten abhängig zu machen oder sie zu verweigern, Lieferungen gegen Vorauskasse ausgenommen.

11.2. Bei Zahlungsrückstand und wesentlicher Vermögensverschlechterung des Käufers ist der Verkäufer außerdem berechtigt ohne Nachfristsetzung die Herausgabe der Ware zu verlangen und bei Nichterfüllung, die Geschäftsräume des Käufers zu betreten. Der Verkäufer ist berechtigt die zurückgenommene Ware zu veräußern und den Erlös auf die offenstehenden Posten anzurechnen.

Artikel 12: Die Rechtswahl

Für alle Vereinbarungen, die durch die Schreinerei Vincent Messerich A.G. mit Sitz in Hosingen abgeschlossen werden, gilt luxemburgisches Recht.

Artikel 13: Der Gerichtsstand

Jeglicher Streitfall im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Gültigkeit, der Auslegung und der Auflösung der Verkaufsverträge unterliegt ausschließlich der Zuständigkeit der Gerichte von Diekirch. Die vorliegende Bestimmung findet selbst bei Rechtshängigkeit,

Zwischenklage, Gewährleistungsklage oder bei einer Mehrheit von Beklagten Anwendung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Streitfall vor jedes andere Gericht zu bringen.

Artikel 14: Gültigkeit der Bedingungen

Der gesamte Vertrag bleibt von einer eventuellen Nichtigkeit einer Bestimmung unberührt.

V1: 01/01/2026

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Tel.: 00 352 26 91 121
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