Artikel 4: Der Preis
4.1. Anderslautende Vereinbarungen ausgenommen, gelten unsere Preise zuzüglich Montage und Transport mittels Firmen-LKW. Transportkosten für Lieferungen per Post, Kurierdienst oder andere Lieferungen durch Dritte erhöhen den Preis und werden in den besonderen Bedingungen vermerkt. Jede Erhöhung der bestehenden Steuern, so Mehrwertsteuer und Zollgebühren, alle neuen Steuern, jede Schwankung der Wechselkurse, die das Geschäft betreffen, gehen zu Lasten des Käufers, selbst wenn vereinbart wurde, dass der Preis inklusive Mehrwertsteuer ist. Kosten für Übernachtungen, besonderes Transportmaterial sowie Fahrtkosten werden in den besonderen Bedingungen vorgesehen und gesondert abgerechnet.
4.2. Der Verkäufer ist berechtigt Anzahlungsrechnungen zu erstellen, insbesondere nach jeder Teillieferung. Die Höhe der Anzahlungsrechnung wird in den besonderen Bedingungen vermerkt.
4.3. Unter Vorbehalt der Anwendung von Artikel 4.5. sind unsere Rechnungen bei Auslieferung der Ware oder zu dem vereinbarten Fälligkeitstag, und spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Skonto bar zahlbar. Skonto wird gewährt für die Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Höhe des Skontos wird in den besonderen Bedingungen vermerkt. Maßgeblich für den Zahlungseingang ist das Datum der vorbehaltslosen Gutschrift auf unserem Bankkonto.
4.4. Die Käufer verpflichten sich, eine Rechnung binnen acht Tage ab Rechnungsdatum per Einschreiben, Telekopie oder E-Mail zu rügen.
Eine Beschwerde, die uns nach Ablauf der Frist oder auf anderem Wege zugestellt wird, wird nicht berücksichtigt.
4.5. Wird die Zahlungsfrist überschritten, können wir, unbeschadet weitergehender Rechte, mit dem Tage des Eintritts der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 8 % verlangen, ohne dass es vorerst einer Mahnung bedarf.
4.6. Reichen die von dem Käufer geleisteten Zahlungen nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so wird die jeweils älteste Schuld getilgt. Zahlungen werden erst auf die Zinsen, dann auf die entstandenen Kosten und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
4.7. Bei Nichtzahlung, auch teilweise, am Fälligkeitsdatum können wir ungeschadet von Artikel 4.4. die Zahlung von 25 € pro Mahnung sowie sämtliche andere Eintreibungskosten verlangen.
4.8. Ungeachtet von Artikel 4.4. werden im Falle der Nichtzahlung einer Rechnung bei Fälligkeit sämtliche andere Rechnungen sofort fällig.
4.9. Tritt zwischen Geschäftsabschluss und Lieferung eine wesentliche Schwankung der Kostenfaktoren, wie z.B. Lohn, Vormaterial oder Fracht ein, werden die Parteien den Vertrag neu verhandeln.
4.10. Die Preise sind vertraulich und dürfen Dritten nicht mitgeteilt werden.